F.A.Q.

 F.A.Q. (Häufig gestellte Fragen)
Falls Du weitere Fragen hast, darfst Du Dich immer gerne persönlich an uns wenden!

1.  Infos zur Anmeldung

Wie kann ich mich anmelden?

Jederzeit gerne online über das Anmeldeformular auf unserer Internetseite, oder vor Ort in der Fahrschule (zu Beginn des Unterrichts).

Wie kann ich mich individuell beraten lassen?

Gerne telefonisch tagsüber unter 07434 - 316 54 26, oder per email unter info@fahrschule-emser.de, oder vor Ort zu Beginn des theoretischen Unterrichts.

Wann kann ich frühestens mit dem Führerschein anfangen?

Ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters kann begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden.

Wann sind die Anmeldebüros vor Ort geöffnet?

Wir haben geöffnet:
• Montags um 19:00 in Tailfingen, Adlerstraße 17
• Dienstags um 19:00 in Ebingen, Sonnenstraße 70
• Mittwochs um 19:00 in Meßstetten, Ebinger Straße 96
• Donnerstags um 19:00 in Straßberg/Winterlingen (IIG), Kreuzsteig 5

Gibt es derzeit Wartezeiten?

Derzeit ist mit Wartezeiten zu rechnen bei der Bearbeitung des Fahrerlaubnis-Antrages durch das Landratsamt, bei der Vergabe von theoretischen und praktischen Prüfungsplätzen, sowie bei der Vergabe von Fahrstunden in den Zweiradklassen. Deshalb empfiehlt es sich, die Anmeldung zum Führerschein möglichst frühzeitig vorzunehmen, wenn ein allgemeiner zeitlicher Rahmen gewünscht ist.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Für die Anmeldung benötigst Du keine Unterlagen. Fülle bitte einfach das Formular aus.

Mit welchen Kosten muss ich bei meinem Führerschein rechnen?

Da die Anzahl der Übungsfahrstunden sehr stark variiert, und der Preis des Führerscheins davon stark abhängig ist können wir leider keinen Endpreis angeben. In einer persönlichen Beratung erklären wir Dir gerne, welche Grundkosten für Deinen Führerschein anfallen werden.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Du kannst sofort nach der Anmeldung am theoretischen Unterricht teilnehmen. Alle Unterlagen (z.B. Ausbildungsvertrag, Führerscheinantrag, etc.) schicken wir Dir daraufhin in den kommenden Tagen per email zu.

Was muss ich mit den Unterlagen machen?

In der email von uns findest Du einen Ablaufplan, was Du mit den Unterlagen machen sollst. Kurz formuliert: der Ausbildungsvertrag muss unterschrieben an uns zurück, der Führerscheinantrag auf's Rathaus. Hierzu haben wir folgendes Youtube-Video erstellt: https://youtu.be/3jXpPKNcRck

Wie kann ich erkennen, ob mein Führerscheinantrag genehmigt wurde?

In unserer Lernapp "Fahren Lernen" kannst Du unter "Meine Dokumente" jederzeit erkennen, ob und wann Dein Antrag vom Landratsamt genehmigt wurde.

In welchen Sprachen kann ich meinen Führerschein machen?

Der Theorieunterricht ist nur auf deutsch möglich.
Unsere Lern-App und die Theorieprüfung ist in den 12 amtlichen Prüfungssprachen (Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch) möglich.
Fahrstunden, sowie die praktische Fahrprüfung sind nur auf deutsch möglich.

Ist Ratenzahlung möglich?

Ratenzahlung ist bei uns möglich. Bedingung ist hierbei, dass der jeweils einzeln anfallende Betrag in Vorkasse von Dir erbracht werden muss, und unsere Leistung dann daraufhin erfolgt. Bis zum Ende der Fahrausbildung / praktischen Prüfung muss alles vollständig bezahlt sein. In Anbetracht der zu erwartenden allgemeinen Fahrausbildungskosten und der Dauer empfehlen wir pro Person einen monatlichen Ratenbetrag von mindestens 250.- bis 300.- EUR, beginnend ab der Anmeldung.

2.  KLASSE B,  B AUTOMATIK UND B197

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Auto-Führerschein (Klasse B) fahren?

Die Führerscheinklasse B beinhaltet alle Kraftfahrzeuge (auch Quads) bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht, auch in Kombination mit einem Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, mit Schalt- und Automatikgetriebe. Ein Fahrzeug der Klasse B darf außerdem über höchstens 9 Sitzplätze verfügen. Die Kombination von einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger darf des weiteren nicht mehr als 3,5 t wiegen. Die Fahrzeugklasse B umschließt außerdem die Klassen AM und L, wobei aber keine dementsprechende Ausbildung stattfindet.

Wie läuft die Ausbildung in dieser Klasse ab?

Die Fahrausbildung in dieser Fahrzeugklasse läuft folgendermaßen ab: Wenn Du unseren Theorieunterricht zu insgesamt 10 Abenden à 135 Min. besucht hast (bei bereits vorhandenem Führerschein einer anderen Klasse 6 Abende à 135 Min.) darfst Du zur theoretischen Prüfung, wann immer Du Dich dazu bereit fühlst; vorausgesetzt der Prüfungstermin liegt höchstens 3 Monate vor Deinem 18. Geburtstag, beim begleitenden Fahren 3 Monate vor dem 17.Geburtstag. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung kann mit dem Fahren angefangen werden (auf Wunsch auch früher). Es gibt keine Pflicht - Fahrstundenanzahl außer den gesetzlich vorgeschriebenen "Sonderfahrten". Diese beinhalten 5 Überlandfahrten, 3 Nachtfahrten und 4 Autobahnfahrten. Diese Sonderfahrten werden gegen Ende Deiner Fahrausbildung durchgeführt und sind für die Anmeldung zu Deiner praktischen Prüfung erforderlich. Außerdem üben wir mit Dir alle Grundfahraufgaben (z.B. Umkehren, Einparken und Gefahrbremsung), die ebenfalls bei der Fahrprüfung gefahren werden.

Bei der praktischen Prüfung sollst Du unter Beweis stellen, dass Du ein Auto zügig und sicher im Straßenverkehr bewegen kannst, eben so wie Du es bei uns gelernt hast. Die theoretische & praktische Prüfung werden seit Jahren vom TÜV abgenommen, d.h. wir kennen Prüfer und Prüfungsschwerpunkte sehr genau und versuchen Dich selbstverständlich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Übrigens, bei Bestehen der praktischen Prüfung wird Dir Dein Führerschein an Ort und Stelle übergeben, vorausgesetzt Du bist zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 18 Jahre alt, bzw. 17 Jahre beim begleitenden Fahren.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Auto-Führerschein (NUR Automatik-Getriebe -> Schlüsselzahl 78) fahren?

Die Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 78 beinhaltet alle Kraftfahrzeuge (auch Quads) bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht, auch in Kombination mit einem Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, mit Automatikgetriebe. Ein Fahrzeug der Klasse B darf außerdem über höchstens 9 Sitzplätze verfügen. Die Kombination von einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger darf des weiteren nicht mehr als 3,5 t wiegen. Die Fahrzeugklasse B umschließt außerdem die Klassen AM und L, wobei aber keine dementsprechende Ausbildung stattfindet.

Wie läuft die Ausbildung in dieser Führerscheinklasse ab?

Die Ausbildung der Führerscheinklasse B Automatik verläuft wie die Ausbildung der Klasse B, nur dass mit unserem Automatik-Fahrzeug ausgebildet wird und Du nach Ablegung Deiner praktischen Prüfung nur Automatik-Fahrzeuge fahren darfst.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Auto-Führerschein (Schlüsselzahl 197) fahren?

Die Führerscheinklasse B197 berechtigt dazu, Autos der Klasse B mit Schalt- sowie Automatikgetriebe uneingeschränkt fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass in der Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen gefahren wurden, die Fahrzeugbedienung sicher beherrscht wird und eine mindestens 15-minütige Testfahrt erfolgreich absolviert wurde.

Wie läuft die Ausbildung in dieser Führerscheinklasse ab?

Wir beginnen die Fahrausbildung mit dem Schaltwagen, üben mit dir alle regulären Ausbildungs- und Prüfungsinhalte (wie Umkehren, Parken, Stadtfahren, außerortsfahren) und gleichzeitig die Fahrzeugbedienung vom Schaltwagen. Falls Du Dir nach den 10 geforderten Mindest-Fahrstunden noch nicht sicher genug bist im Umgang mit Kupplung und Schaltung, üben wir einfach parallel zu den regulären Ausbildungsinhalten weiter. Da diese Fahrstunden somit nicht hinten an die fertige Fahrausbildung angesetzt werden müssen, sondern im normalen Ausbildungsablauf integriert werden können, sparst Du so Zeit und Geld.

Um Dein Können dann zu überprüfen, muss im Anschluss an die Schaltwagen-Fahrstunden eine mindestens 15-minütige „Testfahrt“ erfolgen, die zusammen mit dem Fahrlehrer durchgeführt wird. Ein Fahrprüfer wird hierfür nicht benötigt. In dieser Testfahrt werden gesetzlich festgelegte Inhalte überprüft und dokumentiert (z.B. sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Bedienung des Schaltwagens beim Anfahren, Abbiegen, Ein- und Ausfädeln, in Kurven, Kreisverkehren, sowie beim Vorbeifahren und Überholen. Wenn alle Inhalte erfolgreich absolviert wurden, wird dafür von uns eine Bescheinigung an Dich ausgehändigt.

Die weitere Fahrausbildung sowie die abschließende Fahrprüfung kann nun mit dem Automatik-Fahrzeug erfolgen.

Bei Deiner Fahrprüfung gibst Du einfach die von uns erhaltene Bescheinigung beim Prüfer ab, und Deinem uneingeschränkten Führerschein für beide Fahrzeugarten steht nichts mehr im Wege.

Wichtig: Wer den B197-Führerschein wählt, und später einmal eine Erweiterung auf eine andere Fahrerlaubnisklasse plant, welche die Fahrerlaubnisklasse B als Basis voraussetzt (z.B. die Klasse BE oder auch C & CE) und die Prüfungsfahrt in dieser jeweiligen Klasse dann auf einem Fahrzeug mit Automatik-Schaltgetriebe ablegt (in sehr vielen Fahrschulen werden für diese Erweiterungs-Klassen mittlerweile nur noch Automatikfahrzeuge bereitgestellt), bekommt bei der Erweiterungsklasse die Schlüsselzahl 78 (Beschränkung auf Automatikfahrzeuge) eingetragen.

Wer diese Einschränkung nicht möchte, kann sie nur durch 3 Vorgehensweisen verhindern: entweder wenn von Anfang an anstatt der Klasse B197 die herkömmliche Klasse B erworben wird, oder die Prüfungsfahrt in der / den zusätzlichen Klasse(n) bei der durchführenden Fahrschule auf einem Schaltfahrzeug abgelegt werden kann, oder die Schlüsselzahl B197 durch das Ablegen einer verkürzten zusätzlichen praktischen Prüfung Klasse B ausgetragen wird.

Wir empfehlen jedoch klar und deutlich: wenn ein späterer Aufstieg in weitere Führerscheinklassen geplant ist, oder nicht ausgeschlossen werden kann, sollte am besten auf den B197-Führerschein verzichtet werden und von Anfang an der reguläre Klasse-B Führerschein beantragt werden.

3.  KLASSE B96 UND BE

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem "kleinen" Anhänger-Führerschein (B96) fahren?

Die Führerscheinklasse B96 beinhaltet die Kombination eines Fahrzeugs der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination darf hierbei nicht mehr als 4,25t betragen. Voraussetzung für diese Fahrzeugklasse ist der bereits vorhandene Klasse B-Führerschein!

Wie läuft die Ausbildung in dieser Führerscheinklasse ab?

Wenn du an unserem Anhänger-Theorie-Unterricht zu insgesamt mindestens 150 Min. teilgenommen hast, kannst du mit dem Fahren anfangen. Es gibt keine Pflicht - Fahrstundenanzahl außer den gesetzlich vorgeschriebenen 270 Min. "Fahrerschulung". Diese beinhaltet mindestens 210 Min. praktische Übungen, und mindestens 60 Min. Fahren im Realverkehr. Als praktische Übungen trainieren wir mit Dir das richtige An- und Abhängen des Anhängers, sowie verschiedene Arten von Rückwärtsfahren, Parken und Rangieren. Dabei erlernst du unter anderem das fahrphysikalische Verhalten des Anhängers, sowie das richtige Abschätzen des Zugmaßes und seines Gewichts. Auch praktische Tips für den Alltag (Wartung, Pflege, Zubehör, etc.) geben wir hier gerne an Dich weiter!

Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser Ausbildung erhältst Du von uns die Bescheinigung, die Dich zum Beantragen Deines neuen Führerscheins berechtigt.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem "großen" Anhänger-Führerschein (BE) fahren?

Die Führerscheinklasse BE beinhaltet die Kombination eines Fahrzeugs der Klasse B und einem Anhänger zwischen 750 kg und 3500kg zulässigem Gesamtgewicht. So sind demnach bis zu 7,0t Gesamtmasse der Kombination möglich. Voraussetzung für diese Fahrzeugklasse ist der bereits vorhandene Klasse B-Führerschein!

Wie läuft die Ausbildung in dieser Führerscheinklasse ab?

Die Fahrausbildung in dieser Fahrzeugklasse läuft folgendermaßen ab: Es gibt keine Pflicht-Fahrstundenanzahl außer den gesetzlich vorgeschriebenen "Sonderfahrten". Diese beinhalten 3 Überlandfahrten, 1 Nachtfahrt und 1 Autobahnfahrt. Diese Sonderfahrten werden gegen Ende Deiner Fahrausbildung durchgeführt und sind für die Anmeldung zu Deiner praktischen Prüfung erforderlich. Des weiteren sind so genannte Grundfahraufgaben Prüfungsinhalt, die aus Rückwärtsfahren im großen und kleinen Linksbogen bestehen. Weiterhin muss das prüfungsmäßige An- und Abhängen trainiert werden. Selbstverständlich üben wir auch das mit Dir.

Bei der praktischen Prüfung sollst Du unter Beweis stellen, dass Du ein Auto mit Anhänger korrekt verbinden & trennen, sowie zügig und sicher im Straßenverkehr bewegen kannst, eben so wie Du es bei uns gelernt hast. Die praktische Prüfung wird seit Jahren vom TÜV abgenommen, d.h. wir kennen Prüfer und Prüfungsschwerpunkte sehr genau und versuchen Dich selbstverständlich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Übrigens, bei Bestehen der praktischen Prüfung wird Dir Dein Führerschein an Ort und Stelle übergeben, vorausgesetzt Du bist zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 18 Jahre alt, bzw. beim begleitenden Fahren 17 Jahre alt.

4. Klasse L

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Traktor-Führerschein (Klasse L) fahren?

Die Führerscheinklasse L beinhaltet alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger(n) nur 25 km/h), sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Der Führerschein für diese Fahrzeugklasse darf frühestens erworben werden bei Vollendung des 16. Lebensjahres.

Wie läuft die Ausbildung in dieser Führerscheinklasse ab?

Die Ausbildung in dieser Fahrzeugklasse läuft folgendermaßen ab: Wenn Du unseren Theorieunterricht zu insgesamt 10 Abenden à 135 Min. besucht hast darfst Du zur theoretischen Prüfung, wann immer Du Dich dazu bereit fühlst, vorausgesetzt der Prüfungstermin liegt höchstens 3 Monate vor Deinem 16. Geburtstag. Übrigens, bei Bestehen der theoretischen Prüfung wird Dir Dein Führerschein an Ort und Stelle übergeben, vorausgesetzt Du bist zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 16 Jahre alt.

5. KLASSE AM, A1, B 196, A2 UND A,         

    SOWIE DIE MOFA-PRÜFBESCHEINIGUNG


Welche Fahrzeuge darf ich mit dem "50erle"-Führerschein (Klasse AM) fahren?

Die Führerscheinklasse AM beinhaltet alle zweirädrigen Kleinkrafträder (z.B. Mokick, Roller), dreirädrige Kleinkrafträder, und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge ("Quads"), soweit sie 50 ccm Hubraum oder weniger besitzen und bauartbedingt höchstens 45 km/h fahren. Der Führerschein in dieser Klasse darf ab dem vollendeten 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gilt sie nur im Inland.

Wie läuft die Ausbildung in dieser Führerscheinklasse ab?

Wenn Du unseren Theorieunterricht zu insgesamt 8 Abenden à 135 Min. Grundunterricht und die vorgeschriebenen zusätzlichen Motorrad-Sonderunterrichte besucht hast darfst Du zur theoretischen Prüfung, wann immer Du Dich dazu bereit fühlst, vorausgesetzt der Prüfungstermin liegt höchstens 3 Monate vor Deinem 16. Geburtstag. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung kann mit dem Fahren angefangen werden (auf Wunsch auch früher). Es gibt keine Pflicht-Fahrstundenanzahl, aber es sind so genannte Grundfahraufgaben Prüfungsinhalt, die aus "stop-and-go", Schrittfahren, einer Vollbremsung bei 40 km/h, einer Bremsung mit Ausweichen, Ausweichen, Slalom bei 30 km/h, und Kreisfahrt bestehen. Bei der praktischen Prüfung sollst Du unter Beweis stellen, dass Du den Roller zügig und sicher im Straßenverkehr bewegen kannst, eben so wie Du es bei uns gelernt hast. Die theoretische & praktische Prüfung werden seit Jahren vom TÜV abgenommen, d.h. wir kennen Prüfer und Prüfungsschwerpunkte sehr genau und versuchen Dich selbstverständlich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Übrigens, bei Bestehen der praktischen Prüfung wird Dir Dein Führerschein an Ort und Stelle übergeben, vorausgesetzt Du bist zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 15 Jahre alt.

Bei welcher Witterung werden Zweirad-Fahrstunden durchgeführt?

Wenn sich die Temperaturen beständig, zuverlässig und planbar im zweistelligen Plus-Bereich befinden, findet Zweiradausbildung statt. Straßen müssen hierbei eisfrei, schneefrei und vom Streusalz gereinigt sein.
Bei starkem Regen, Gewitter, Hagel und ähnlichem Wetterverhalten findet ebenfalls keine Zweirad-Fahrstunde statt, aus Sicherheitsgründen.

Welche Schutzkleidung muss ich besorgen?

1.) Ein Motorrad-Schutzhelm, der nach ECE-R 22/05 geprüft ist.
2.) Eine Motorradjacke (Textil oder Leder)mit Protektoren an Schultern und Ellenbogen.
Sollte in der Jacke kein Rückenprotektor integriert sein, muss dieser zusätzlich angeschafft werden, nach CE-Prüfnorm 1621-2
3.) Motorradhandschuhe mit Protektoren oder ohne
4.) Motorradhose aus Textil oder Leder mit Knieprotektoren
5.) wetterfeste, knöchelüberdeckende, hohe und bewegliche Motorradschuhe, - stiefel oder dementsprechende Wanderschuhe

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem "125erle"-Führerschein (Klasse A1) fahren?

Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet alle Leichtkrafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum, jedoch höchstens 125 ccm und mit der Höchstleistung von 15 kW, sowie maximal 0,1 KW Motorkraft pro kg Leergewicht.

Wie läuft die Ausbildung in dieser Führerscheinklasse ab?

Wenn Du unseren Theorieunterricht zu 8 Abenden à 135 Min. Grundunterricht und die vorgeschriebenen zusätzlichen Motorrad-Sonderunterrichte besucht hast (bei vorhandenem Führerschein einer anderen Klasse nur 4 Abende Grundunterricht zu je 135 Min. und die vorgeschriebenen zusätzlichen Motorrad-Sonderunterrichte) darfst Du zur theoretischen Prüfung, wann immer Du Dich dazu bereit fühlst; vorausgesetzt der Prüfungstermin liegt höchstens 3 Monate vor Deinem 16. Geburtstag. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung kann mit dem Fahren angefangen werden (auf Wunsch auch früher). Es gibt keine Pflicht-Fahrstundenanzahl außer den gesetzlich vorgeschriebenen "Sonderfahrten". Diese beinhalten 5 Überlandfahrten, 3 Nachtfahrten und 4 Autobahnfahrten. Diese Sonderfahrten werden gegen Ende Deiner Fahrausbildung durchgeführt und sind für die Anmeldung zu Deiner praktischen Prüfung erforderlich. Des weiteren sind so genannte Grundfahraufgaben Prüfungsinhalt, die aus "stop-and-go", Schrittfahren, Schrittslalom, einer Vollbremsung bei 50 km/h, einer Vollbremsung mit Ausweichen, Ausweichen, verschiedenem Slalom bei 30 km/h, und einer Kreisfahrt bestehen. Bei der praktischen Prüfung sollst Du unter Beweis stellen, dass Du das Moped zügig und sicher im Straßenverkehr bewegen kannst, eben so wie Du es bei uns gelernt hast. Die theoretische & praktische Prüfung werden seit Jahren vom TÜV abgenommen, d.h. wir kennen Prüfer und Prüfungsschwerpunkte sehr genau und versuchen Dich selbstverständlich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Übrigens, bei Bestehen der praktischen Prüfung wird Dir Dein Führerschein an Ort und Stelle übergeben, vorausgesetzt Du bist zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 16 Jahre alt.

Bei welcher Witterung werden Zweirad-Fahrstunden durchgeführt?

Wenn sich die Temperaturen beständig, zuverlässig und planbar im zweistelligen Plus-Bereich befinden, findet Zweiradausbildung statt. Straßen müssen hierbei eisfrei, schneefrei und vom Streusalz gereinigt sein.
Bei starkem Regen, Gewitter, Hagel und ähnlichem Wetterverhalten findet ebenfalls keine Zweirad-Fahrstunde statt, aus Sicherheitsgründen.

Welche Schutzkleidung muss ich besorgen?

1.) Ein Motorrad-Schutzhelm, der nach ECE-R 22/05 geprüft ist.
2.) Eine Motorradjacke (Textil oder Leder)mit Protektoren an Schultern und Ellenbogen.
Sollte in der Jacke kein Rückenprotektor integriert sein, muss dieser zusätzlich angeschafft werden, nach CE-Prüfnorm 1621-2
3.) Motorradhandschuhe mit Protektoren oder ohne
4.) Motorradhose aus Textil oder Leder mit Knieprotektoren
5.) wetterfeste, knöchelüberdeckende, hohe und bewegliche Motorradschuhe, - stiefel oder dementsprechende Wanderschuhe

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem B196-Führerschein fahren? ("125erle für langjährige Autofahrer")

Die Führerscheinklasse B mit Schlüsselzahl 196 beinhaltet alle Leichtkrafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum, jedoch höchstens 125 ccm und mit der Höchstleistung von 15 kW, sowie maximal 0,1 KW Motorkraft pro kg Leergewicht. Diese Führerscheinklasse gilt nur innerhalb Deutschlands, Fahrten ins Ausland sind leider nicht erlaubt. Voraussetzung für diese Fahrzeugklasse ist der bereits vorhandene Klasse B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren, sowie das Mindestalter von 25 Jahren.

Wie läuft die Ausbildung in dieser Führerscheinklasse ab?

Wenn Du die vorgeschriebenen Zweirad-Theorieunterrichte bei uns besucht hast, darfst Du mit dem Fahren anfangen (auf Wunsch auch früher). Es gibt hierbei eine gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Fahrstundenanzahl. Diese besteht aus mindestens 10 Fahrstunden, wobei sich diese aufteilen in Übungsstunden (zur Fahrzeugbedienung) und Sonderfahrten (Überland- und Autobahn). In den Übungsstunden erlernst Du den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug, zum Beispiel in Form von Grundfahraufgaben, die aus "stop-and-go", Schrittfahren, Schrittslalom, einer Vollbremsung bei 50 km/h, einer Vollbremsung mit Ausweichen, Ausweichen, verschiedenem Slalom bei 30 km/h, und einer Kreisfahrt bestehen. Weiterhin übst Du auch den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug in der Stadt. Daraufhin werden die Sonderfahrten durchgeführt, die außerorts stattfinden und weitere wichtige Lerninhalte vermitteln.

Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser Ausbildung erhältst Du von uns die Bescheinigung, die Dich zum Beantragen Deines neuen Führerscheins berechtigt.

Bei welcher Witterung werden Zweirad-Fahrstunden durchgeführt?

Wenn sich die Temperaturen beständig, zuverlässig und planbar im zweistelligen Plus-Bereich befinden, findet Zweiradausbildung statt. Straßen müssen hierbei eisfrei, schneefrei und vom Streusalz gereinigt sein.
Bei starkem Regen, Gewitter, Hagel und ähnlichem Wetterverhalten findet ebenfalls keine Zweirad-Fahrstunde statt, aus Sicherheitsgründen.

Welche Schutzkleidung muss ich besorgen?

1.) Ein Motorrad-Schutzhelm, der nach ECE-R 22/05 geprüft ist.
2.) Eine Motorradjacke (Textil oder Leder)mit Protektoren an Schultern und Ellenbogen.
Sollte in der Jacke kein Rückenprotektor integriert sein, muss dieser zusätzlich angeschafft werden, nach CE-Prüfnorm 1621-2
3.) Motorradhandschuhe mit Protektoren oder ohne
4.) Motorradhose aus Textil oder Leder mit Knieprotektoren
5.) wetterfeste, knöchelüberdeckende, hohe und bewegliche Motorradschuhe, - stiefel oder dementsprechende Wanderschuhe

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem beschränkten und offenen Motorradführerschein (Klasse A2 und Klasse A) fahren?

Die Führerscheinklasse A2 beinhaltet alle Krafträder mit und ohne Beiwagen, mit mehr als 50 ccm Hubraum, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Leistung dieser Fahrzeuge ist auf höchstens 35 KW begrenzt und das Verhältnis Leistung / Gewicht darf nur 0,2 kW/kg oder weniger betragen. Nach zwei Jahren Besitz dieses Führerscheins kann dann die Führerscheinklasse A erworben werden. Diese beinhaltet alle Krafträder, sowie dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung. Der Führerschein A2 kann mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erworben werden, der Führerschein A dann mit dem vollendeten 20. Lebensjahr. Der Direkteinstieg, also Klasse A (ohne Vorbesitz A2) kann erst mit dem vollendeten 24. Lebensjahr erfolgen.

Wie läuft die Ausbildung in diesen Führerscheinklassen ab?

Die Fahrausbildung in diesen Fahrzeugklassen läuft folgendermaßen ab: Wenn Du unseren Theorieunterricht zu 8 Abenden à 135 Min. Grundunterricht und die vorgeschriebenen zusätzlichen Motorrad-Sonderunterrichte (bei vorhandenem Führerschein einer anderen Klasse nur 4 Abende Grundunterricht zu je 135 Min. und die vorgeschriebenen zusätzlichen Motorrad-Sonderunterrichte) darfst Du zur theoretischen Prüfung, wann immer Du Dich dazu bereit fühlst; vorausgesetzt der Prüfungstermin liegt höchstens 3 Monate vor Deinem 18. Geburtstag. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn du seit mindestens 2 Jahren den Führerschein der Klasse A2 besitzst und auf A erweitern möchtest. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung kann dann mit dem Fahren angefangen werden (auf Wunsch auch früher). Es gibt keine Pflicht-Fahrstundenanzahl außer den gesetzlich vorgeschriebenen "Sonderfahrten". Diese beinhalten 5 Überlandfahrten, 3 Nachtfahrten und 4 Autobahnfahrten. Diese Sonderfahrten werden gegen Ende Deiner Fahrausbildung durchgeführt und sind für die Anmeldung zu Deiner praktischen Prüfung erforderlich. Für die Klasse A entfallen diese Sonderfahrten, bei mindestems 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2. Des weiteren sind so genannte Grundfahraufgaben Prüfungsinhalt, die aus "stop-and-go", Schrittfahren, Slalom bei Schrittgeschwindigkeit, einer Vollbremsung, einer Bremsung mit Ausweichen, Ausweichen, verschiedenen Slalom bei 30 km/h, und einer Kreisfahrt bestehen. Diese sind bei der Klasse A2 sowie bei Klasse A Pflicht. Bei der praktischen Prüfung sollst Du unter Beweis stellen, dass Du das Motorrad zügig und sicher im Straßenverkehr bewegen kannst, eben so wie Du es bei uns gelernt hast. Die theoretische & praktische Prüfung werden seit Jahren vom TÜV abgenommen, d.h. wir kennen Prüfer und Prüfungsschwerpunkte sehr genau und versuchen Dich selbstverständlich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Übrigens, bei Bestehen der praktischen Prüfung wird Dir Dein Führerschein an Ort und Stelle übergeben, vorausgesetzt du hast das erforderliche Mindestalter erreicht.

Bei welcher Witterung werden Zweirad-Fahrstunden durchgeführt?

Wenn sich die Temperaturen beständig, zuverlässig und planbar im zweistelligen Plus-Bereich befinden, findet Zweiradausbildung statt. Straßen müssen hierbei eisfrei, schneefrei und vom Streusalz gereinigt sein.
Bei starkem Regen, Gewitter, Hagel und ähnlichem Wetterverhalten findet ebenfalls keine Zweirad-Fahrstunde statt, aus Sicherheitsgründen.

Welche Schutzkleidung muss ich besorgen?

1.) Ein Motorrad-Schutzhelm, der nach ECE-R 22/05 geprüft ist.
2.) Eine Motorradjacke (Textil oder Leder)mit Protektoren an Schultern und Ellenbogen.
Sollte in der Jacke kein Rückenprotektor integriert sein, muss dieser zusätzlich angeschafft werden, nach CE-Prüfnorm 1621-2
3.) Motorradhandschuhe mit Protektoren oder ohne
4.) Motorradhose aus Textil oder Leder mit Knieprotektoren
5.) wetterfeste, knöchelüberdeckende, hohe und bewegliche Motorradschuhe, - stiefel oder dementsprechende Wanderschuhe

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren?

Die Mofa-Prüfbescheinigung beinhaltet alle Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder weniger.

Wie läuft die Ausbildung hierfür ab?

Die Fahrausbildung in dieser Fahrzeugklasse läuft folgendermaßen ab: Wenn Du unseren Mofa-Theorie-Kurs zu insgesamt 4 Abenden à 135 Min. besucht hast darfst Du zur theoretischen Prüfung, wann immer Du Dich dazu bereit fühlst, vorausgesetzt der Prüfungstermin liegt höchstens 3 Monate vor Deinem 15. Geburtstag. Bereits vor der theoretischen Prüfung muss das Fahren abgeschlossen sein. Es gibt eine Pflicht-Fahrstundenanzahl (mindestens 90 Minuten) und es sind so genannte Grundfahraufgaben Ausbildungsinhalt, die z.B. aus "stop-and-go", Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, Slalom, Gefahrbremsung, Bremsen mit Ausweichen und einer Kreisfahrt bestehen. Es gibt in der Mofa-Ausbildung keine praktische Prüfung! Übrigens, bei Bestehen der theoretischen Prüfung wird Dir Deine Prüfbescheinigung an Ort und Stelle übergeben, vorausgesetzt Du bist zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 15 Jahre alt.

Bei welcher Witterung werden Zweirad-Fahrstunden durchgeführt?

Wenn sich die Temperaturen beständig, zuverlässig und planbar im zweistelligen Plus-Bereich befinden, findet Zweiradausbildung statt. Straßen müssen hierbei eisfrei, schneefrei und vom Streusalz gereinigt sein.
Bei starkem Regen, Gewitter, Hagel und ähnlichem Wetterverhalten findet ebenfalls keine Zweirad-Fahrstunde statt, aus Sicherheitsgründen.

Welche Schutzkleidung muss ich besorgen?

1.) Ein Motorrad-Schutzhelm, der nach ECE-R 22/05 geprüft ist.
2.) Eine feste, dicke Jacke (z.B. Winterjacke oder Motorradjacke)
3.) Motorradhandschuhe mit Protektoren oder ohne
4.) Eine feste, dicke Hose (z.B. dicke Jeanshose, oder Motorradhose)
5.) wetterfeste, knöchelüberdeckende, hohe und bewegliche Motorradschuhe, - stiefel oder dementsprechende Wanderschuhe

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